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Das GModG 2026 (Gebäudemodernisierungsgesetz) 

Jetzt auf klimafreundliche Wärme umsteigen und Förderung erhalten!

Pärchen mit Schlüssel für gemeinsames Haus

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (GEG 2024 - Gebäude-Energie-Gesetz) leitete Deutschland den Umstieg auf klimafreundliche Heizung ein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das GEG und definiert, wie Gebäude klimafreundlicher zu heizen zu sind.

Der Leitfaden zum GModG 2026 – Neubau und Bestandsgebäude gibt eine Übersicht zur praktischen Umsetzung bei der Heizungsmodernisierung.

IMI-Webinarserie GModG mit Martin Kleegraf

Jetzt Informieren - Webinare

Die praktische Umsetzung des GModG ist Thema einer Webinarreihe im Herbst/Winter 2026.
 

Arbeiter errichtet Neubau

Fördermöglichkeiten beim GModG ausschöpfen

Unsere Hilfestellung zur BEG-Förderung. Wir erklären die Unterschiede der Förderung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden. Ausgewählte Referenzen zeigen erfolgreiche Wege der Umsetzung auf.

Ab dem 01. November 2026 tritt das GModG in Kraft und löst das bis dahin bestehende GEG 2024 ab. Während die Entscheidungsfreiheit des Hauseigentümers im Vordergrund steht, wird schrittweise eine klimafreundlichere Wärmeversorgung umgesetzt. Die Vorgabe aus dem GEG, dass neue Heizungsanlagen mit 65 Prozent Erneuerbare Energien betrieben werden müssen, entfällt.
Die Biotreppe gibt steigende Pflichtbeimischungen klimaneutraler Brennstoffe vor. Das Ziel ist, eine CO2-neutrale Wärmeversorgung bis 2045 in Deutschland umzusetzen.

Ab 2030 muss jeder Neubau ein EU-Nullemissionsgebäude sein, dadurch wird eine Beheizung mit fossilen Energieträgern faktisch unmöglich. 

Die aktuellen Fördersätze werden angepasst, insbesondere auch für einkommensschwächere Personengruppen. Fossile Heizsysteme werden nicht gefördert.

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GModG 2026 Übergangsfristen

Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG):

  • Großstädte > 100.000 Einwohner: Wärmeplanung muss bis 30.07.2026 abschlossen sein - klare kommunale Netzausbaupläne, Festlegung zur Fernwärme und Bereichen, in denen individuelle Lösungen nötig sind, direkte Auswirkung auf Heizungswahl ab 2026/27 in diesen Gebieten.
  • Kleinere Städte (< 100.000 Einwohner): Analog zu Großstädten, aber ab 01.07.2028
  • Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden!
  • Kaputte Heizungen können selbstverständlich repariert werden.
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Kleinere Städte (< 100.000 Einwohner): Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie ab 01.07.2028

Aufschlüsselung der BEG/GModG-Fördermöglichkeiten