Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) 2024
Jetzt auf klimafreundliche Wärme umsteigen und Förderung erhalten!

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (GEG 2024 - Gebäude-Energie-Gesetz) leitet Deutschland den Umstieg auf klimafreundliche Heizung ein. Im GEG 2024 ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.

Fördermöglichkeiten beim GEG ausschöpfen
Unsere Hilfestellung zur GEG-2024-Förderung. Wir erklären die Unterschiede der Förderung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden. Ausgewählte Referenzen zeigen erfolgreiche Wege der Umsetzung auf.
Seit dem 01. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Somit sind in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbare Energien sanierungspflichtig einzubauen. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Eine pragmatische Übergangslösung bei Heizungshavarie ist gegeben. Das bedeutet, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte die Heizung irreparabel defekt sein, sogenannte Heizungshavarie, sind eine Übergangslösung sowie Übergangsfristen vorgesehen. Es gelten für alle anderen Gebäude großzügige Übergangsfristen.
GEG 2024 Übergangsfristen
Großstädte > 100.000 Einwohner: Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie ab 01.07.2026
Kleinere Städte (< 100.000 Einwohner): Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie ab 01.07.2028
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden!
Kaputte Heizungen können selbstverständlich repariert werden.

Was und wieviel wird beim GEG 2024 gefördert?
Der Einbau neuer Heizungen wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gefördert, wenn mindestens 65 % erneuerbare Energie eingesetzt werden. Der maximale Fördersatz beträgt 70 % und die maximal förderfähigen Investitionskosten betragen 30.000 € für ein Einfamilienhaus. Eine neue umweltfreundliche Heizung im Einfamilienhaus wird also mit max. 21.000 € bezuschusst.
Der Unterschiede zwischen Neubau und Bestand besteht darin: ein Neubau Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 im Neubaugebiet für eine Heizung mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien gefördert wird. Außerhalb eines Neubaugebietes wird die Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien frühestens ab 2026 gefördert.
Bei Bestand ist Beantragung eines Bauantrages ab dem 1. Januar 2024 kein Heizungstausch vorgeschrieben, solang die Heizung noch funktioniert oder sich reparieren lässt. Ist die Heizung kaputt und keine Reparatur mehr möglich, gelten hier die pragmatischen Übergangslösungen.
Klimafreundlich heizen seit 01.01.2024
Seit Anfang des Jahres gibt es eine breite Palette an Fördermöglichkeiten. Sie machen es einfacher und erschwinglicher, Ihre Heizung zu modernisieren und gleichzeitig das Klima zu schützen. Von einer Grundförderung über einen Geschwindigkeitsbonus für schnelles Handeln bis hin zu einem einkommensabhängigen Bonus – es gibt vielfältige Anreize, die Ihre Investition in eine grünere Zukunft unterstützen. Mit diesen Förderungen können Eigentümer, Mieter und die Umwelt gleichermaßen profitieren.